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Neue Regelung: 3G

Ab 4. März gilt wieder die 3G-Regel. Das heißt unsere Gastronomie und das Hotel sind wieder für Genesene, Geimpfte, diesen Gleichgestellte* und Getestete offen.

Weitere Schutzmaßnahmen bestehen nicht. Dabei wird auch nicht zwischen Innen-und Außengastronomie unterschieden. Die Maskenpflicht entfällt somit.


Abholung von Speisen:

Hier gilt nicht die 3G-Regelung, sondern stattdessen die Maskenpflicht.


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*Gleichgestellte Personen sind:

  • Kinder im Alter von einschließlich 12 Jahre und drei Monate sowie

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen.

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